Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2020

 

 

1. Allgemeines

1.1. Für À Table!, Jaschkagasse 2, 1230 Wien (nachfolgend Caterer genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Caterer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Warenangebot

2.1. Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Selbstverständlich ist unser Angebot als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder von unseren Kunden gewünschten Art und Weise verändern.

3. Bestellung und Lieferung

3.1. Um die Qualität der Speisen garantieren zu können, ist die endgültige Personenzahl 5 Werktage vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Eine geringere Anzahl von Gästen kann beim Preis nur berücksichtigt werden, wenn diese dem Caterer bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung bekanntgegeben wird. Spätere Veränderungen der Gästezahl können bei den Gesamtkosten leider nicht berücksichtigt werden.

3.2. Zugesagte Termine werden vom Caterer nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Pflichten.

3.3. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt der Caterer keinerlei Haftung.

3.4. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.

4. Preise

4.1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.

4.2. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.

4.3. Die Angebotspreise gelten vier Wochen ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser vier Wochen ist der Caterer berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.

4.4. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Caterer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen.

4.5. Die genannten Preise, insbesondere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf im Angebot angeführten Leistungen. Insbesondere die Anmietung von Veranstaltungsräumen, Zelten oder ähnlichen Raumschaffungsmaßnahmen sind, wenn nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt, nicht im Angebot enthalten – gleiches gilt auch für eventuelle mit den Räumlichkeiten verbundenen Nebenkosten wie Abschlagzahlungen an vor Ort ansässige Gastronomie.

5. Stornobedingungen

5.1. Bis zu 8 Werktage vor der Veranstaltung fallen keine Stornogebühren an, danach 25%.

5.2. Bei Stornierungen bis 4 Tage vor der Veranstaltung werden 80 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.

5.3. Bei Stornierung unter 3 Tagen vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Nach Rechnungserhalt 10 Werktage netto ohne Abzug.

6.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Aufraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

7. Versicherung

7.1. Allfällige Versicherungen hat der Veranstalter selbst abzuschließen.

8. Gerichtsstand

8.1. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen dem Caterer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das Handelsgericht Wien vereinbart. Der Caterer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.